Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 3: Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums

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I. Allgemeines

 

 

Der Schwerpunkt wendet sich an Studierende mit einem ausgeprägten Interesse für wirtschaftliche Zusammenhänge und die Funktionsweise eines freien und fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt (Kartellrecht und UWG), die hierfür erforderlichen Anreize für Forschung, Innovation (Patentrecht) und Produktvielfalt (Markenrecht) und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft (Urheberrecht). Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum sind stark durch das Unionsrecht geprägt, das Recht des Geistigen Eigentums weist zugleich Berührungspunkte mit den Bereichen Technik (Patente), neue Medien, Kunst und Literatur (Urheberrecht) sowie Marketing (Marken- und Lauterkeitsrecht) auf.

Die im Schwerpunktbereich 3 angesiedelten Themengebiete enthalten praxisrelevante Fragestellungen, bspw. unter welchen Voraussetzungen Kooperationen oder Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen (Kartellrecht) zulässig sind oder ob eine vergleichende Werbung unter Bezugnahme auf einen Konkurrenten (MacDog für Hundefutter?) dessen legitime Interessen verletzt (UWG). Kaum ein modernes Unternehmen kommt heute ohne eine Website aus, auf der digitale Inhalte abrufbar sind (Urheberrecht) und deren Auffindbarkeit im Internet durch eine Domain und ein passendes Logo oder Unternehmenskennzeichen (Markenrecht) gesichert sind.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland als einem Standort mit hochqualifiziertem Personal und bahnbrechenden Entwicklungen steht zudem die Absicherung technischer Innovationen vor Nachahmung durch illoyale Vertragspartner, ehemalige Kunden oder die Konkurrenz auf der Tagesordnung. Der effiziente Schutz setzt aber voraus, dass man die Schutzmöglichkeiten (Patent oder Geschäftsgeheimnis?) kennt und ihre Vor- und Nachteile beurteilen kann. Als typisches Arbeitsumfeld bieten sich damit einerseits die Rechtsabteilung von Unternehmen, andererseits internationale (nicht notwendig große) Kanzleien an. Kenntnisse des Wettbewerbsrechts und des Geistigen Eigentums sind wichtige Bausteine für die erfolgreiche Vertragsgestaltung im Unternehmen. Dazu gehören neben Vertriebs- und Lieferverträgen auch Franchise und Merchandising. In der Anwaltspraxis steht die Beurteilung der Zulässigkeit eines geplanten Marktverhaltens, z.B. der Einführung eines neuen Produkts oder (selektiven) Vertriebssystems, der Übernahme eines anderen Unternehmens oder der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Vordergrund. Hinzu tritt die Rechtsdurchsetzung im Klageweg, wenn der Mandant Opfer eines kartellrechtswidrigen Verhaltens geworden ist oder seine Schutzrechte verletzt wurden. Da Unternehmensstrategien häufig nicht nur auf deutsche, sondern auch auf ausländische oder grenzüberschreitende Märkte abzielen, hat das Rechtsgebiet zugleich eine starke internationale Komponente. Zudem bietet es Spielraum für strategische Überlegungen und Prozesstaktiken.

Schließlich gibt dieses Rechtsgebiet interessante Einblicke in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld: Die Zweckmäßigkeit, Wettbewerbsbeschränkungen auf nationaler oder europäischer Ebene zu verhindern, kann in Konflikt mit der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher oder europäischer Unternehmen auf globalisierten Märkten treten. Inwiefern der Schutz außerwettbewerblicher Interessen (z.B. Erhalt von Arbeitsplätzen) Ausnahmen vom Schutz des Wettbewerbs rechtfertigen kann, ist ebenso Gegenstand aktueller Diskussion wie der Ausgleich zwischen Anreiz und Schutz von Innovation einerseits und dem Interesse der Mitbewerber und der Allgemeinheit an freiem Zugang andererseits. Vor allem das Marken- und Urheberrecht betreffen uns alle außerdem auch als Verbraucher, weil sie unsere Kaufentscheidungen lenken (Marke oder No-Name?) und der korrekte Umgang mit digitalen Ressourcen (Streaming?) für jeden Bürger eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

 

 

 

 

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtfächer

  • Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS/WS): Die Grundlagen des Europäischen Wirtschaftsrechts bilden gleichsam den Rahmen für das Wettbewerbsrecht und das Recht des Geistigen Eigentums. Die Vorlesung dient daher auch dazu, Sie mit Institutionen, Rechtsgrundlagen und Handlungsformen vertraut zu machen. Dabei werden wichtige Themen des Wirtschaftsrechts auf europäischer Ebene diskutiert, wie bspw. das Binnenmarktkonzept, die EU-Grundfreiheiten, das EU-Beihilfe- und Vergaberecht sowie die EU als Wirtschafts- und Währungsunion.
  • Kartellrecht I (2 SWS/WS): Das Kartellrecht schützt die Freiheit des Wettbewerbs vor Beschränkungen und verwirklicht damit eine immanente Schranke der Privatautonomie. Denn es verhindert, dass selbstständige Unternehmen ihre Handlungsfreiheit, die Voraussetzung für die Entfaltung wettbewerblicher Aktivitäten und Prozesse ist, dazu einsetzen, den Wettbewerb zwischen ihnen oder mit anderen Marktteilnehmern zu beschränken oder ganz auszuschließen. Das kann z.B. durch Preisabsprachen, Marktaufteilungen, die teilweise oder vollständige Vergemeinschaftung des Angebots oder der Nachfrage, den Missbrauch von Marktmacht oder Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen geschehen. Die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen und die Offenhaltung der Märkte für den Marktzutritt neuer Mitbewerber fördert die volkswirtschaftliche Wohlfahrt, indem sie insbesondere für eine effiziente Faktorallokation, niedrige Preise, technischen Fortschritt und Produktvielfalt sorgt. Von besonderer Bedeutung ist die Aufrechterhaltung des unverfälschten Wettbewerbs und freien Marktzugangs auf digitalen Märkten. Denn diese weisen aufgrund besonderer Eigenschaften oftmals erhebliche Konzentrationstendenzen sowie eine Neigung zum „Kippen“ in ein kaum noch angreifbares (Quasi-)Monopol auf. Mit dem 2021 in Kraft getretenen GWB-Digitalisierungsgesetz (10. GWB-Novelle) und dem Digital Markets Act (DMA) haben sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber spezielle Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Marktmacht durch große Digitalunternehmen erlassen, die wie etwa Google (Alphabet), Amazon, Facebook (Meta) und Apple zentrale Plattformdienste betreiben und damit eine sog. Gatekeeper-Funktion für den Zugang zu anderen digitalen Märkten ausüben (Ansatz des DMA) bzw. eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ entfalten (§ 19a GWB). Auf der anderen Seite muss der Gesetzgeber den Unternehmen aber auch genug Freiraum für eine leistungssteigernde wirtschaftliche Zusammenarbeit lassen, die einen wichtigen Beitrag für Innovation und Effizienzsteigerungen leisten kann. Dem tragen die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts Rechnung, indem sie keine pauschalen Verbote jeglicher wettbewerbsdämpfender Maßnahmen enthalten, sondern Absprachen mit überwiegend positiven Wirkungen vom Kartellverbot ausnehmen und auch bei einseitigen Maßnahmen marktmächtiger Unternehmen eine sachliche Rechtfertigung zulassen. Die Vorlesung Kartellrecht I behandelt das Recht gegen Wettbewerbsbe-schränkungen nach deutschem Recht (Gesetz gegen Wettbewerbsbe-schränkungen, GWB) und nach europäischem Unionsrecht (Art. 101 ff. AEUV, Kartellverordnung sowie als kartellrechtsnahe Regulierung den DMA). Nach einer Einführung in die Funktionen und Entwicklungslinien des Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Anwendungsbereiche von nationalem und europäischem Kartellrecht werden insbesondere folgende Bereiche erörtert: horizontale und vertikale wettbewerbs-beschränkende Absprachen und Verhaltensabstimmungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie in einem kurzen Überblick die Fusionskontrolle und Instrumente zur Durchsetzung des Kartellrechts (zivil-rechtliche Ansprüche, Bußgelder und Abstellungsverfügungen der Kartellbehörden).
  • Recht des Geistigen Eigentums (2 SWS/WS): Die Rechte des Geistigen Eigentums schützen technische Leistungen (Patente und Gebrauchsmuster), Ergebnisse kultureller Kreativität (urheberrechtliche Werke und Design) sowie Kennzeichen (Marken, Unternehmenskennzeichen und geographische Herkunftsangaben). Das Ergebnis der Leistung wird dem Erfinder, Autor oder Unternehmer zugeordnet, um ihm die exklusive Nutzung seiner Leistung zu sichern und gegen Eingriffe zu schützen. Dabei kann der Rechtsinhaber grundsätzlich frei wählen, ob er die Schutzrechte selbst exklusiv verwertet und damit einen Marktvorsprung erzielt, anderen Unternehmen die Nutzung gewährt (Übertragung und Lizenz) oder im Fall der Verletzung durch Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung den Mitbewerber aus dem Markt drängt. Schutzrechte sind daher von erheblichem ökonomischem Wert und für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft unentbehrlich. Um den Einstieg in das Rechtsgebiet zu erleichtern, werden zunächst die Besonderheiten des Geistigen Eigentums gegenüber dem Sacheigentum vorgestellt. Anschließend wird anhand aus den Medien bekannter Beispiele ein Überblick über die verschiedenen Arten von Schutzrechten, bspw. Patente (Nespresso-Kapseln), Marken (Haribo Goldbären) und Urheberrechte (Podcasts) gegeben und ihre Funktion für den Innovationswettbewerb (bspw. die Schranken im Dienste des Wettbewerbs) diskutiert. Auf dieser Basis werden die Gemeinsamkeiten aller Schutzrechte behandelt, die für den (Unternehmens-)Juristen im Alltag im Vordergrund stehen: nämlich die rechtsgeschäftliche Verwertung sowie die effiziente Durchsetzung im Fall der Schutzrechtsverletzung. Abschließend wird aufgezeigt, wie mit Hilfe des IPR / IZVR eine effiziente Schutz- und Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann.

 2. Wahlfächer

  • Kartellrecht II (2 SWS/SS): Die Vorlesung baut auf der Veranstaltung Kartellrecht I auf. Sie behandelt zusätzliche Fallgruppen aus der Anwendungspraxis zum Kartellverbot (Art. 101 AEUV, §§ 1-3 GWB) und zum Verbot missbräuchlicher Praktiken von marktbeherrschenden und marktmächtigen Unternehmen (Art. 102 AEUV, §§ 18-20 GWB), z.B. Vertriebsbeschränkungen im Internet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums, z.B. der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen und missbräuchlichen Lizenzverweigerungen, insbesondere bezügliche standardessentieller Technologien. Darüber hinaus geht die Vorlesung ausführlich auf die deutsche und europäische Fusionskontrolle sowie die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit der europäischen Wettbewerbsregeln (effet utile-Rechtsprechung) und seine Pflichten bei öffentlichen Unternehmen und Monopolen (Art. 106 AEUV) ein. Im Bereich der privaten Durchsetzung des Kartellrechts werden materielle Fragen des Kartelldeliktsrechts (Schadensersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, insbes. Aktiv- und Passivlegitimation, Quantifizierung des Schadens, Einwand der Schadensabwälzung gesamtschuldnerische Haftung, Verjährung etc.) behandelt.
  • Markenrecht (1 SWS/WS): Im Vordergrund steht die in der Praxis bedeutsame Registermarke, die durch Anmeldung beim DPMA (bzw. als Unionsmarke bei EUIPO) entsteht. Dabei werden Kriterien für die Auswahl zwischen Wortmarke, Wort-Bildmarke und Formmarke besprochen. Am Beispiel der abstrakten Farbmarke werden die Unterschiede zwischen nationalem und Unionsrecht aufgezeigt und erklärt, warum sich die neuen Markenformen (Geruchs-, Geschmacks- und Hörmarken) bisher kaum durchgesetzt haben. Als Spiegelbild des Schutzes bildet natürlich auch die Markenverletzung einen Schwerpunkt der Vorlesung. Das Verbot der Nutzung identischer, verwechslungsfähiger oder bekannter Zeichen begründet aus der Sicht der Mitbewerber nicht nur eine Marktbeobachtungspflicht, sondern auch ein Haftungsrisiko. Anmeldung, Erteilungsverfahren und Rechtsdurchsetzung werden an Hand einer Musterakte besprochen.
  • Patentrecht (1 SWS/SS): Behandelt werden die Grundlagen des deutschen (PatG) und europäischen Patentrechts (EPÜ, EPGÜ), insbesondere Schutzvoraussetzungen, Inhalt und Schranken. Neben den klassischen Erfindungen wird auch der kontrovers diskutierte Schutz von Computerprogrammen sowie biotechnologischen Erfindungen besprochen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden das Erteilungsverfahren sowie die Möglichkeit von Wettbewerbern, die Nichtigkeit geltend zu machen. Anhand bekannter Beispiele (z.B. Apple v. Samsung) wird aufgezeigt, dass die Balance zwischen Erteilungs- und Nichtigkeitsverfahren Voraussetzung für die Förderung von Innovation und technischem Fortschritt ist; das Beispiel des Smart-Phone-Wars macht Fehlentwicklungen deutlich.
  • Urheberrecht (1 SWS/SS): Die Vorlesung behandelt sowohl das klassische Urheberrecht an Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst als auch moderne Werkformen (Computerprogramme, Datenbanken) und verwandte Schutzrechte (z.B. Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen). Neben den dogmatischen Grundlagen werden anhand praktischer Fälle auch die Auswirkungen des Urheberrechts auf den Alltag (Sperrung von Videos auf YouTube, Verbot unautorisierter Veröffentlichung von Privatfotos etwa auf Facebook, Zitierweise in Seminararbeiten) aufgezeigt. Zum Stoff gehören natürlich auch Schutzvoraussetzungen und Schranken des Urheberrechts sowie die rechtsgeschäftliche Verwertung.
  • UWG (2 SWS/SS): Das Recht des Geistigen Eigentums wird durch das im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelte Lauterkeitsrecht ergänzt, das Unternehmer, Verbraucher und die Allgemeinheit bspw. vor irreführende Werbung, Rufschädigung, Behinderung und dem Ausspähen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Know-How) schützt. Das UWG enthält damit im Wesentlichen Marktverhaltensregeln, die dafür Sorge tragen sollen, dass sich Unternehmen durch ihre gute Leistung und nicht durch unerlaubte Geschäftspraktiken durchsetzen. Neben der Systematik des UWG und den einzelnen Tatbeständen werden die Besonderheiten der (kollektiven) Rechtsdurchsetzung (durch Verbände) besprochen.
  • Kartellverfahrensrecht (1 SWS/SS): Da Wettbewerbsrecht und Recht des Geistigen Eigentums auch in ein internationales Regelwerk, bspw. das TRIPS, eingebunden sind, kann auch die Vorlesung internationales Wirt-schaftsrecht gewählt werden. Ihr Gegenstand sind die völkerrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts, vor allem das Welthandelsrecht (WTO, GATT, GATS und Auftragsvergabe), das Investitionsschutzrecht und die internationale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility). Abschließende Seitenblicke betreffen das internationale Währungs- und Finanzrecht und Formen der regionalen Wirtschaftsintegration außerhalb Europas.
  • European Copyright Law (1 SWS/SS): Das europäische Urheberrecht beeinflusst weite Teile der nationalen Urheberrechtsordnungen. Die Vorlesung behandelt die europarechtlichen Vorgaben für das Urheberrecht, etwa im Hinblick auf den Werkbegriff, die Schranken des Urheberrechts und verwandte Schutzrechte. Besondere Berücksichtigung finden die europäischen Regelungen über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt, etwa zu sog. Upload-Filtern und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das Lehrbuch für die Veranstaltung ist das von dem Dozenten verfasste Buch „European and International Media Law“ (Cambridge University Press), das weltweit einzige englischsprachige Lehrbuch zum europäischen und internationalen Medienrecht. Die Vorlesung wird in englischer Sprache angeboten. Zum sprachlichen Verständnis der Vorlesung genügen durchschnittliche Kenntnisse der englischen Sprache, wie sie in der Schule vermittelt werden. Einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung oder eines Sprachzertifikats (z.B. TOEFL) bedarf es nicht. Die mündliche Prüfung wird in deutscher Sprache erfolgen.
  • European Patent Law (1 SWS/SS): Gegenstand der neuen Vertiefungsvorlesung European Patent Law ist das neue Einheitspatenrecht. Auf Grundlage der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz (EP-VO) und dem Übereinkommen über die einheitliche Patentgerichtsbarkeit (EPGÜ) ist es seit Juni 2023 möglich, an Stelle eines Bündels nationaler Patentrechte ein einheitliches Schutzrecht für 17 Mitgliedstaaten der EU zu erlangen. Zugleich wurde ein neues Europäisches Patentgericht geschaffen, das auch für klassische Bündelpatente zuständig ist. Die beiden neuen Rechtsakte bauen auf dem bestehenden Patentsystem auf. Die auf Englisch abgehaltene Vorlesung bietet die Gelegenheit die Grundlagen des Patentrechts zu wiederholen und die aktuelle Entwicklung des europäischen Patentsystems mitzuverfolgen.

Weitere Informationen zum Schwerpunkt 3 finden Sie auf der Homepage des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, www.uwr.uni-osnabrueck.de sowie den jeweiligen Professuren. Außerdem in der Gruppe Schwerpunkt 3 in StudIP. Prof. Dr. Fuchs Prof. Dr. McGuire Prof. Dr. Oster