Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung

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Achtung: Ab dem Wintersemester 2022/23  werden die bisherigen Schwerpunkte 4 (Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen) und 5 (Deutsches und Europäisches Recht der öffentlichen Güter und Dienstleistungen) in einem neuen Schwerpunkt 5 (Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht) zusammengelegt. Neuzulassungen sind ab sofort nur noch im neuen Schwerpunkt 5 möglich. Studierende, die in den bisherigen Schwerpunkten 4 und 5 zugelassen sind, finden hier nähere Informationen hinsichtlich ihrer künftigen Prüfungen.

Studierende, die bereits vor dem WS 22/23 im Schwerpunkt Digital Law (vormals 8, nun 4) zugelassen waren, finden hier Informationen hinsichtlich der Änderungen im Schwerpunktprogramm (Wahlpflicht- und Wahlkurse).

Bei Fragen wenden Sie sich gerne ans Prüfungsamt.

Schwerpunkt 1: Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
Schwerpunkt 2: Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Schwerpunkt 3: Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums
Schwerpunkt 4: Digital Law - Recht in der digitalen Gesellschaft
Schwerpunkt 5: Staat, Wirtschaft, Europa
Schwerpunkt 6: Deutsches und Europäisches Steuerrecht
Schwerpunkt 7: Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht

Zulassungen zu den Schwerpunkten

Zulassung zu den Schwerpunkten
SSWS
2024SS 2024

 

2023

 

SS 2023

 

WS 23/24
2022SS 2022 WS 22/23
2021SS 2021WS 21/22 
2020SS 2020WS 20/21
2019SS 2019
WS 19/20
2018SS 2018WS 18/19
2017SS 2017WS 17/18
2016SS 2016WS 16/17

Sind noch Fragen offengeblieben?

Schauen Sie gerne in unserem FAQ unter den Punkten F bis N nach.

Sollten Sie hier keine Antworten finden, steht Ihnen das Prüfungsamt gerne zur Verfügung.