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Aktuelles - LL.B. Wirtschaftsrecht
Anmeldung für die Bachelorarbeit im SS 2025
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit im SoSe 2025 hat in der Zeit vom
06.01.2025 bis 31.01.2025
beim Prüfungsamt des Fachbereichs zu erfolgen. Die Bachelorarbeit ist in einem Zeitraum von sieben Wochen zu erstellen. Der Bearbeitungsbeginn kann in der Zeit zwischen dem 17.02.2025 und dem 18.07.2025 erfolgen.
Anmeldeformular: | Das Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter „Downloads“. Eine Anmeldung über CAMPUS ist nicht notwendig! |
Anmeldung: | Die Anmeldung muss in doppelter Ausführung bis zum 31.01.2025 im Prüfungsamt abgegeben werden. Zur Fristwahrung reichen Sie die Anmeldung entweder zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt ein oder schicken sie postalisch mit Poststempel vom 31.01.2025 dem Prüfungsamt zu. |
Zulassungsvoraussetzungen: | Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfordert die Zulassung zum entsprechenden Profilbereich. |
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an pajura@uos.de oder zu den Sprechzeiten an die Mitarbeiter des Prüfungsamtes.
Prüfungsleistung Grundlagen Finanzwirtschaft/Öffentliches Wirtschaftsrecht
Am 23.09.2024 hat der Bachelorprüfungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:
"Ab dem WS 24/25 ist in dem Fach „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ im GMÖ 3 eine Prüfungsleistung abzulegen. Dafür entfällt die Prüfungsleistung ab dem WS 24/25 in dem Fach „Grundlagen der Finanzwirtschaft“; hier ist nunmehr eine Studienleistung nach § 4a PO LL.B. (regelmäßige Teilnahme) abzulegen. Dies gilt für alle Studierenden, die sich im WS/25 höchstens im 3. Fachsemester befinden. Studierende in einem höheren Fachsemester als dem dritten legen weiterhin die Prüfungsleistung in „Grundlagen der Finanzwirtschaft“ ab."
Die Anwesenheit in „Grundlagen der Finanzwirtschaft“ wird kontrolliert. Der Nachweis über eine Studienleistung wird nur erteilt, wenn die Veranstaltung nicht mehr als drei Mal unentschuldigt versäumt wurde.
Zusatzleistungen im Studiengang LL.B. Wirtschaftsrecht (§ 16 PO LL.B.)
Gem. § 16 PO LL.B. haben Studierende des Studiengangs LL.B. Wirtschaftsrecht die Möglichkeit, im WS 2024/25 und im SS 25 Zusatzleistungen zu erbringen.
Laut Beschluss des Bachelorprüfungsausschusses vom 23.09.2024 kommen folgende Angebote des Studiengangs Rechtswissenschaften als Zusatzleistungen in Betracht:
Grundlagenveranstaltungen: Europäische Rechtsgeschichte I, Verfassungsgeschichte, Allgemeine Staatslehre
ÖffR I – Staatsorganisationsrecht
ÖffR II/A – Grundrechte
StrafR I – Allgemeiner Teil
StrafR II – StrafR BT I/Nichtvermögensdelikte.
Zusatzleistungen werden bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses gemäß § 15 Absatz 2 PO LL.B. nicht berücksichtigt; durch Zusatzleistungen können keine Leistungspunkte für diesen Studiengang erworben werden. Es handelt sich um freiwillige Zusatzleistungen, die auf dem Transcript od Records ausgewiesen werden, nicht aber auf dem Abschlusszeugnis.
Ein Antrag auf Erbringung der Zusatzleistungen liegt in der Anmeldung zu der entsprechenden Prüfungsleistung.
Prüfungsangebot in den Profilbereichen im WS 2024/25
Die Prüfungsangebote in den Profilbereichen im Wintersemester 2024/25 finden Sie hier.
Neue Prüfungsordnung ab 1.10.2023
Zum 1.10.2023 tritt eine neue Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht in Kraft. Diese sowie das neue Modulhandbuch können Sie unter Rechtsgrundlagen finden. Den neuen Studienplan können Sie hier einsehen.
Hauptsächlich wurden Änderungen im Modulhandbuch vorgenommen (Einführung eines neuen Profilbereichs "Digitales", Änderung einzelner Veranstaltungen).
Grundsätzlich können alle Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 23/24 begonnen haben, ihr Studium nach dem Modulkatalog der bisherigen Prüfungsordnung bis zum 30.09.2027 fortsetzen mit der Maßgabe, dass Wiederholungsprüfungen durch andere, gleichwertige Prüfungen nach dem aktuellen Modulkatalog ersetzt werden können. Welche Veranstaltungen davon betroffen sind, erfahren Sie hier.
In der Prüfungsordnung selbst kam es ua zu folgenden Änderungen/Klarstellungen:
- die Erbringung von Studienleistungen wurde in einem neuen § 4a geregelt
- die Begrezung des Umfangs der anrechenbaren Leistungen wurde aufgehoben (§ 8)
- Als Täuschungshandlung gilt nun auch die "Einwirkung" auf Personen, die für die Wahrnehmung von Prüfungsangelegenheiten zuständig sind (§ 10 Abs. 1)
- Normierung des Remonstrationsrechts (§ 11 Abs. 3)
- Der Joker kann nicht eingesetzt werden, wenn die Prüfungsleistung aufgrund einer Täuschung oder Einwirkung nicht bestanden ist (§ 12 Abs. 2 S. 2)
- Der Joker kann nur noch innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden (§ 12 Abs. 2 S. 3)
- Widersprüche sind nun schriftlich einzureichen (§ 20 Abs. 1 S. 2)
Zusätzliche Abholzeit für Bescheinigungen etc.
Ab dem 11.09.2023 können Klausuren, Bescheinigungen und Dokumente (Bescheinigungen und Dokumente nur nach vorheriger Anforderung spätestens am Vortag per Email an pajura@uos.de) immer montags und donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Sie können auch eine/n Vertreter/-in entsprechend bevollmächtigen.
Aktueller Hinweis: Am Montag, 02.10.2023, ist das Prüfungsamt wegen des Brückentags nicht besetzt. DIe Abholzeit an diesem Tag entfällt daher.
01.11.2022: Fristenbriefkasten des Prüfungsamtes eröffnet
Ab dem 01.11.2022 steht unseren Studierenden zur Abgabe von Unterlagen an das Fachbereichsprüfungsamt am Haupteingang zum Juridicum täglich zwischen 9.00 Uhr und 0.00 Uhr ein Fristenbriefkasten zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Grundstudium
Erstsemesterangebote der UB
Die Universitätsbibliothek hat einige Angebote für Studierende des ersten Semesters erstellt. Nähere Informationen finden Sie hier und hier.
Allgemeine Hinweise
Hinweis zur Teilnahme an Abschluss- und Wiederholungsklausuren.
Profilbereiche
Externe Angebote
Interessiert an einem Masterstudiengang? LL.M. Days 2024
Informationen und Termine finden Sie hier.
Klausuren
Die Klausuren können montags und donnerstags zwischen 14:00 und 15:00 Uhr abgeholt werden.
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit und zeigen diesen vor. Vertreter*innen für die Abholung müssen eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.