Fachbereich Rechtswissenschaften


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1. Warum mit Erasmus ins Ausland? 

Im Rahmen des Studiums besteht mit Erasmus+ eine sehr unbürokratische und kostengünstige Möglichkeit, im Ausland zu studieren. Durch die Erasmusförderung und unsere Partnerverträge wird der organisatorische Aufwand minimiert und den Studierenden die Reise und der Aufenthalt im Ausland deutlich erleichtert. Einfacher wird es später sicher nicht mehr. Der Blick auf andere Rechtssysteme schärft zudem den Blick für das eigene Rechtsgefühl und Verständnis, so dass sich das Auslandsstudium auch immer fachlich auszahlt. 
Auch im juristischen Bereich werden Fremdsprachkenntnisse, internationale Erfahrungen und Soft Skills immer wertvoller, sodass ein Auslandsaufenthalt auch im Hinblick auf die berufliche Laufbahn nur positiven Einfluss haben kann. 
 

2. Wann sollte ich ins Ausland? 

Dies ist eine sehr individuelle Entscheidung und kann pauschal nicht beantwortet werden. 
Unsere Empfehlungen lauten dahingegen: 
- zuvor mindestens die Zwischenprüfung abgelegt zu haben, also Bewerbung ab dem 3. Semester 
- sodass ihr frühestens ab dem 5. Semester ins Ausland reist; idR. reisen die meisten Studierenden in dem 5./6. Oder 7. Semester ins Ausland (ggf. nach der „Scheinfreiheit“)  

3. Kann ich auch zwischen staatlicher Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung ein Auslandssemester machen? 
 
Ja. Bedingung ist, dass der Studierende noch ordentlich eingeschrieben ist. Sollten beide Prüfungen bestanden sein, hat man keinen Anspruch mehr auf die Erasmus-Förderung.  
Soweit ihr nach eurem Auslandsaufenthalt noch einen Prüfungsteil ablegen müsst, sollte es keine Probleme geben. Für spezielle Rückfragen verweisen wir jedoch auf das Prüfungsamt.

4. Muss ich mich beurlauben lassen? 

Nein, du kannst weiter eingeschrieben bleiben.  Eine Beurlaubung bedeutet für dich, dass die Semestergebühren für dich entfallen würden und du für dieses Semester keine Semesterticketbezogenen Vorteile, wie das Bahnticket nutzen kannst.  
Du kannst jedoch weiterhin Klausuren und Hausarbeiten schreiben. Entscheidend ist unserer Meinung nach der Zeitpunkt der Abreise und Rückkehr, da der Bedarf für die Nutzung des Semestertickets hiervon durchaus bestimmt wird.

5. Welche Leistungen muss ich im Ausland erbringen?

Als Erasmus-Stipendiaten müsst ihr um die 25 – 30 ECTS erreichen, die ggf. von bestandenen Klausuren abhängen.
Für den Freischuss müssen davon grundsätzlich die Teilnahme an 8 Semesterwochenstunden juristischer Kurse, was Kursen im Umfang von ca. 16 ECTS-Punkten entspricht, nachgewiesen werden. Dabei muss ein Leistungsnachweis in Form einer bestandenen Klausur/mündlichen Prüfung/Essay etc. erbracht werden.  

6. Welche erbrachten Leistungen kann ich mir anrechnen lassen? 

Die Zeit im Ausland kann für den Freiversuch („Freischuss“) gem. § 17 Nr. 2 a) NJAVO angerechnet werden, wenn man bei den Studienleistungen bestimmte Minimalanforderungen erfüllt hat. 

Weitere Anrechnungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der fachlichen Leistungen bestehen insbesondere für Teilnehmer der FFA, ebenso im Hinblick auf den fachspezifischen Fremdsprachenschein und vielen weiteren Leistungsnachweisen. Auch bietet sich häufig die Anbindung eines Praktikums an das Studium im Ausland an. 

Informationen hierzu gibt das Justizprüfungsamt Celle und das Erasmus+-Büro!

7. Welche Förderungen und Leistungen erhalte ich mit Erasmus? 

Abhängig von dem Zielland entspricht die Erasmusförderung ca. 540€ - 600€ pro Monat. 
Die Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration wurden teilweise angepasst.
Insofern gibt es auch die Möglichkeit sich für neu eingeführte Top-Ups zu bewerben.
Dabei handelt es sich um regelmäßige Zuschüsse für Praktika-Aufenthalte oder für Teilnehmer/-innen mit geringeren Chancen oder um einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen.

 

Länderförderung
LändergruppeZiellandFörderbetrag für Studierende je Monat
Ländergruppe 1:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

(Großbritannien) 

600€ 

(850 EUR für Studierende mit geringeren Chancen)

Ländergruppe 2:Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540€

(790 EUR für Studierende mit geringeren Chancen)

Ländergruppe 3:Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

8. Gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten? 

Es besteht auch die Möglichkeit Auslands-Bafög zu beantragen. Die Berechnung und Rückzahlung unterscheidet sich hier von dem Inlands-Bafög. 
Informiert euch auch gerne beim International Office, ob es weitere Möglichkeiten gibt, wie z.B. die PROMOS-Förderung.

https://www.uni-osnabrueck.de/studium/studium-und-praktikum-im-ausland/foerderungen/