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08. Mai 2023 : Zwei Neue Professoren:innen an unserem Fachbereich! – Einladung zur Antrittsvorlesung
Wir dürfen mit Freude gleich 2 Professor:innen an unserem Fachbereich begrüßen: Prof. Dr. Wolff und Prof. Dr. Oster!
Zunächst zu Johanna Wolff:
Nach dem Studium in Bielefeld und Frankfurt absolvierte sie ein Volontariat bei der Frankfurter Rundschau. Darauf folgten das LL.M.-Studium in London, Promotion, Referendariat und eine Stelle als Forschungsreferentin am FÖV Speyer. Während der anschließenden Tätigkeit als Juniorprofessorin an der FU Berlin habilitierte sie sich an der Universität Speyer mit einer Arbeit zum Thema „Anreize im Recht“. Seit Anfang 2022 ist sie Professorin für Öffentliches Recht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht an unserem Fachbereich.
Thema ihrer Antrittsvorlesung: „Du sollst nicht… – Wenn der Staat appelliert, statt zu regeln“.
Mit der Energiekrise, dem Klimawandel und der Pandemie stehen und standen wir vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, ist und war es ein Ziel der Politik immer auch, dass Bürger:innen – teils innerhalb kurzer Zeit – gewohnte Verhaltensweisen ändern. So war es phasenweise wichtig, dass Masken getragen wurden, und nun sichert es die allgemeine Versorgungssicherheit, wenn wir alle Energie sparen. Um Verhaltensänderungen zu erreichen, hat der Staat viele Instrumente, die von klassischen Ge- und Verboten über Anreize bis zu den im Zentrum des Vortrags stehenden Kommunikationsmaßnahmen reichen.
Zudem freuen wir uns sehr, nun mit Jan Oster einen Experten u.a. für das Medien-, Daten- und Digitalisierungsrecht zu unserem Team zu zählen. Im Anschluss an das Studium und eine Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nahm er Forschungs- und Lehrtätigkeiten als DAAD Lecturer am King’s College London und als Assistant Professor an der Universität Leiden wahr. Er habilitierte sich an der Philipps-Universität Marburg mit einer Arbeit zu dem Thema „Kommunikationsdeliktsrecht“. Im März 2022 hat er den Ruf an unsere Universität angenommen und seitdem eine Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Daten- und Digitalisierungsrecht inne.
Thema seiner Antrittsvorlesung: „Legal Tech, oder: vom Wert, rechtswidrig handeln zu können“.
Digitale Rechtsdurchsetzung führt dazu, dass rechtswidriges Handeln nicht mehr nur noch verboten ist, sondern unmöglich gemacht wird. Am Beispiel selbstvollziehender Verträge (sog. smart contracts) geht Prof. Oster in seiner Antrittsvorlesung der Frage nach, welchen Wert die Möglichkeit hat, rechtswidrig handeln zu können. Darf etwa eine Bank die Nutzung eines geleasten Autos fernsperren, weil die Leasingnehmerin mit der Ratenzahlung im Verzug ist?
Er zeigt auf, dass digitale Eingriffe in die Sachherrschaft des Besitzers eine verbotene Eigenmacht begründen und damit das staatliche Gewaltmonopol berühren können.
Datum der Antrittsvorlesung: Freitag, den 12. Mai 2023 um 16 Uhr s.t.; 44/E03