Fachbereich Rechtswissenschaften


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Zusatzzertifikat Wirtschaft

Die Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Daten- und Digitalisierungsrecht betreut das Zusatzzertifikat Wirtschaft, das als freiwilliges Zusatzangebot für die Studierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaften zur Verfügung steht.

Weitere Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen.

In Prüfungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

 

 

FAQ

 

Welche Veranstaltungen müssen belegt werden?

Die Klausuren von drei Fächern nach Wahl aus dem Veranstaltungsangebot müssen bestanden worden sein.

Welche Veranstaltungen werden angeboten?

 Im Wintersemester:

  • Einführung in das Steuerrecht (2 SWS, 120 min Klausur)
  • Bilanzen und Jahresabschluss (1 SWS, 60 min Klausur)

 Im Sommersemester:

  • Recht und Ökonomik (2 SWS, 120 min Klausur)
  • Einführung in die BWL (1 SWS, 60 min Klausur)
  • Einführung in die VWL (1 SWS, 60 min Klausur)

In welchem Verhältnis steht das Zertifikat zum WiSo-Schein?

Bereits mit der ersten bestandenen Klausur ist zugleich die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Abs. 1 Nr.1 e) NJAG („WiSo-Schein“) für Pflichtfachprüfung und Studienarbeit erfüllt.

Können mehr als drei Veranstaltungen belegt werden?        

Ja, dann können Sie selbst entscheiden, ob nur die drei besten Leistungen oder alle Leistungen im Zertifikat ausgewiesen werden sollen.

Kann ich Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung wiederholen?

Bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Können Prüfungsleistungen, die im Rahmen der früher verbindlichen wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung erbracht worden sind für das Zusatzzertifikat angerechnet werden?

Ja, dies gilt auch für die Veranstaltungen, die inzwischen nicht mehr angeboten werden (Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Grundlagen der Unternehmensführung, Entscheidungstheorie).