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BAföG
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BAföG-Beauftragter
Herr Prof. Dr. Bieder ist BAföG-Beauftragter des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Für den Fachbereich erteilt er die Bescheinigung nach § 48 BAföG (sog. Leistungsbescheinigung, 48er-Bescheinigung oder auch Formblatt 5). Damit erschöpft sich seine Mitwirkung am BAföG-Verfahren.
Sämtliche anderen Fragen – insbesondere zu Voraussetzungen und Beendigung des BAföG-Bezugs – richten Sie bitte an die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks Osnabrück.
Allgemeine Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
An der Universität Osnabrück beantwortet Fragen rund um das BAföG und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks.
Verfahren
Bitte reichen Sie eine aktuelle Leistungsübersicht unter Angabe des zu bescheinigenden Fachsemesters per Mail an ls-bieder@uos.de.
Die Bescheinigung wird direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet, wenn Sie Ihre Fördernummer angeben. Für evtl. Rückfragen teilen Sie bitte Ihre Telefonnummer mit.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird eine Leistungsbescheinigung erstellt; bitte planen Sie einige Tage Bearbeitungszeit ein; in den Semesterferien kann die Bearbeitung durchaus mehr als eine Woche betragen. Erfüllen Sie die Leistungsvoraussetzungen, so wird dies bestätigt (sog. Positivbescheinigung), entsprechen Ihre Leistungen nicht den Anforderungen, wird dieser Umstand bescheinigt (sog. Negativbescheinigung).
Voraussetzungen für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Neufassung vom 01.06.2023
A. Diplomstudiengang
I. Am Ende des 3. Fachsemesters sind als bestanden nachzuweisen:
Insgesamt zwei Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fächern:
im Bürgerlichen Recht
- ZivR II - Schuldrecht AT 2, Schuldrecht BT 1,
- Schuldrecht AT/BT I oder
- Schuldrecht BT III/Mobiliarsachenrecht
im Strafrecht
- Strafrecht I oder II
im Öffentlichen Recht
- Öffentliches Recht I oder II.
Insgesamt sieben Klausuren
- je zwei Klausuren im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, und zwar
aus dem Bürgerlichen Recht
- ZivR I - BGB AT, Schuldrecht AT,
- ZivR II - Schuldrecht AT 2, Schuldrecht BT 1,
- ZivR III/A - Schuldreht BT 2, Schuldrecht BT 3 oder
- ZivR III/B - Mobiliarsachenrecht
aus dem Strafrecht
- StrafR I - Strafrecht Allgemeiner Teil,
- Straf II - Besonderer Teil - Nichtvermögensdelikte oder
- StrafR III - Besonderer Teil - Vermögendelikte
aus dem Öffentlichen Recht
- ÖffR I - Staatsorganisationsrecht,
- ÖffR II/A - Grundrechte,
- ÖffR II/B - Europarecht oder
- ÖffR III - Allgemeines Verwaltungsrecht
- eine Klausur in einer Grundlagenveranstaltung
Jedoch ist es unschädlich, wenn (irgend-)eine Hausarbeit und/oder drei beliebige Klausuren verschiedener Fächer nicht mitgeschrieben/bestanden sind.
II. Am Ende des 4. Fachsemesters sind als bestanden nachzuweisen:
Insgesamt zwei Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fächern, oben bereits für das dritte Semester genannten Fächern.
Insgesamt acht Klausuren in vier der oben für das dritte Semester genannten Fächer, nämlich
- drei Klausuren im Bürgerlichen Recht
- zwei Klausuren im Strafrecht
- zwei Klausuren im Öffentlichen Recht
- eine Klausur in einer Grundlagenveranstaltung
Jedoch ist es unschädlich, wenn drei beliebige Klausuren verschiedener Fächer (Bürgerliches Recht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) nicht mitgeschrieben wurden/bestanden sind; stets bestanden sein muss allerdings die Klausur in einer Grundlagenveranstaltung.
III. Am Ende des 5. Fachsemesters sind als bestanden nachzuweisen:
1. Kurssystem
Insgesamt zwei Hausarbeiten aus unterschiedlichen, oben bereits für das dritte Semester genannten Fächern.
Insgesamt zehn Klausuren aus dem für das dritte Semester genannten Katalog, nämlich:
- 3 im Bürgerlichen Recht
- 3 im Strafrecht
- 3 im Öffentlichen Recht
- 1 in einer Grundlagenveranstaltung
Jedoch ist es unschädlich, wenn zwei beliebige Klausuren verschiedener Fächer (Bürgerliches Recht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) nicht mitgeschrieben wurden/bestanden sind; stets bestanden sein muss allerdings die Klausur in einer Grundlagenveranstaltung.
2. Große Übung
Eine der Übungen (früher "Große Übung" genannt); dazu gehörend:
mindestens eine i.R.d. Übung bestandene Klausur und eine dort bestandene Hausarbeit.
IV. Spätere Fachsemester
Die Bestätigung der Förderungswürdigkeit für Studierende setzt auch in späteren Fachsemestern i.d.R. die Einhaltung des Studienplans voraus. Wer auf Förderung angewiesen ist oder späteren Förderungsbedarf nicht ausschließen kann, tut daher gut daran, rechtzeitig für die Leistungsnachweise zu den Veranstaltungen zu sorgen, an welchen teilzunehmen im „Studienplan Rechtswissenschaften“ eigentlich nur empfohlen wird, für BAföG-Bezieher aber unerlässlich ist.
Am Ende des 6. Fachsemesters genügt es allerdings, dass bisher zwei große Übungen zusätzlich absolviert sind, wenn die Gesamtleistung den zügigen Abschluss des Studiums erwarten lässt.
Spätestens am Ende des 7. Semesters müssen Antragsteller „scheinfrei“ sein.
B. Bachelorstudiengang
I. Am Ende des 3. Fachsemesters sind als bestanden nachzuweisen:
1. Grundlagenbereiche Zivil- und Öffentliches Recht
Sechs beliebige Leistungsnachweise; nur fünf, wenn unter ihnen das Grundlagenmodul Schuldrecht AT/BT I (Klausur und Hausarbeit) ist.
2. Grundlagenbereich Wirtschaftswissenschaften
Eine beliebige Klausur.
II. Am Ende des 4. Fachsemesters sind als bestanden nachzuweisen:
1. Grundlagenbereiche Zivil- und Öffentliches Recht
Grundlagenmodul Schuldrecht AT/BT I (Klausur und Hausarbeit), drei weitere Klausuren bzw. Leistungsnachweise aus dem Grundlagenbereich Zivilrecht.
Drei beliebige Klausuren aus dem Grundlagenbereich Öffentliches Recht.
2. Grundlagenbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sonstiges
Zwei beliebige Klausuren
III. Am Ende des 5. Fachsemesters sind als bestanden nachzuweisen:
1. Grundlagenbereich Zivilrecht
Alle fünf Klausuren
- BGB AT
- Schuldrecht AT/BT I
- Arbeitsrecht
- Mobiliarsachenrecht/Erbrecht
- Handelsrecht/Gesellschaftsrecht
Die Hausarbeit im Schuldrecht AT/BT I.
Die Bescheinigung der Teilnahme an der Veranstaltung „Verhandlungsführung und Konfliktmanagement".
2. Grundlagenbereich Öffentliches Recht
Alle vier Klausuren
- Grundlagen Staats- und Europarecht
- Besonderes Verwaltungsrecht (Polizeirecht)
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Einführung in das Steuerrecht
3. Grundlagenbereich Wirtschaftswissenschaften
Zwei Klausuren
- Kaufmännische Buchführung
- Grundlagen der Finanzwirtschaft
Drei Teilnahmescheine
- Kosten- und Erlösrechnung im Überblick
- Jahresabschluss
- Organisationsformen
4. Sonstiges
Klausur in „Grundlagen Rechtsenglisch"
5. Profilbereich
Die Kombiklausur des jeweiligen Profilbereichs sowie eine weitere Prüfungsleistung aus dem 5. Semester, wobei die Prüfungsform in den verschiedenen Profilbereichen variieren kann (z.B. Klausur, Planspiel oder Kurzvortrag).
IV. Spätere Fachsemester
Die Bestätigung der Förderungswürdigkeit für Studierende in einem späteren Fachsemester setzt voraus, dass die Gesamtleistung den zügigen Abschluss des Studiums erwarten lässt, also i.d.R. die Einhaltung des Studienplans. Für den Fall, dass erst im Laufe des Studiums Förderungsbedarf entsteht, ist daher allen Studierenden zu raten, rechtzeitig für die Leistungsnachweise zu denjenigen Veranstaltungen zu sorgen, an welchen laut Studienplan teilgenommen werden sollte.