Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 6: Deutsches und Europäisches Steuerrecht

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I. Allgemeines

 

Liebe Studierende,

 

ein Studium des Steuerrechts ist ohne „wenn und aber“ lohnenswert. Dies zum einen, weil Steuerrechtlerinnen/Steuerrechtler – so Ihre „inoffizielle“ Bezeichnung nach dem Studium –auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor überaus gefragt sind und das steuerrechtliche Studium Ihnen eine wunderbare Welt der Möglichkeiten eröffnet: Kaum eine andere rechtliche Teildisziplin eröffnet ein derart breites Berufsspektrum wie das Steuerrecht – angefangen von mittelständischen Sozietäten über Großkanzleien, Finanzverwaltung auf Bundes- und Landesebene sowie Unternehmen und Verbände bis hin zur Finanzgerichtsbarkeit. Hinzu kommt eine erhebliche Durchlässigkeit der genannten beruflichen Tätigkeiten – unsere Honorarprofessorin Dr. Jutta Förster etwa hat in nahezu allen genannten Bereichen gewirkt, ehe sie Bundesrichterin wurde.

Zudem sind steuerrechtliche Kenntnisse auch in den anderen wirtschaftsnahen juristischen Teilbereichen von großer Bedeutung – egal, was Sie später beruflich machen, Ihre steuerrechtliche Ausbildung wird Ihnen sehr weiterhelfen. Überhaupt ist die Praxisrelevanz nicht hoch genug zu bewerten: Jede® Einzelne, sei es Studierende mit Nebenjob, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin oder Unternehmensjurist/Unternehmensjuristin, wird früher oder später mit der Frage konfrontiert, was überhaupt steuerpflichtig ist oder was eigentlich steuerlich abzugsfähig ist.

Der Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Steuerrecht deckt die zentralen Teilbereiche des nationalen Steuerrechts, die Bezüge zum Unionsrecht sowie die Grundlagen des Internationalen Steuerrechts ab. Das Hauptaugenmerk liegt dabei nicht (!) auf der Vermittlung technischen Detailwissens als vielmehr darauf, ein Verständnis für die grundlegenden Zusammenhänge und die systematischen Strukturen sowie für die methodischen Besonderheiten des Steuerrechts zu vermitteln. Steuerrecht ist nun einmal „Recht“ und unterscheidet sich in Auslegungsmethoden und der Bedeutung der Systematik nicht von anderen Rechtsgebieten. Ein entscheidender Vorteil der universitären Ausbildung in Osnabrück: Sie lernen das Zusammenspiel der einzelnen Steuergesetze kennen – Sie erfassen so systematische Zusammenhänge, die sich außerhalb eines Studiums nur ausgesprochen mühsam erlernen lassen.

Traditionell zu den absolut führenden Standorten in Deutschland gehören wir übrigens im Bereich der Kooperationen mit ausländischen Universitäten und der Ausbildung im internationalen Steuerrecht. Reisen Sie mit uns zum Eucotax Wintercourse oder nehmen Sie an der Kooperration mit den Universitäten Lyon und Ferrara teil!

An der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht und Zivilrecht einerseits sowie zum Völkervertragsrecht andererseits ergeben sich viele spannende und zukunftsträchtige Fragen, die einer wissenschaftlichen Durchdringung bedürfen. Zudem wird den Studierenden des Schwerpunkts 6 die Möglichkeit eröffnet, an einer simulierten mündlichen Prüfung teilzunehmen. Dabei werden die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten in den Pflichtfächern und in ihren jeweiligen Wahlfächern unter prüfungsähnlichen Umständen getestet. Dadurch bekommen die Studierenden die Gelegenheit, ihren Wissensstand vor der „richtigen“ Schwerpunktprüfung noch einmal selbst zu kontrollieren.

Zu guter Letzt: Wir unterstützen Sie sehr gern beim Aufbau von Kontakten, sei es für einen Praktikumsplatz, Referendarstage, eine studienbegleitende Nebentätigkeit oder den Berufseinstieg! Sprechen Sie uns an!

 

 

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtfächer

Das Vorlesungsprogramm im Schwerpunktbereich 6 umfasst drei Wahlpflichtkurse und zahlreiche Wahlkurse. Die Inhalte der einzelnen Vorlesungen werden im Folgenden kurz vorgestellt.

  • Einkommenssteuerrecht (2 SWS/WS): Die Einkommensteuer befasst sich mit der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen. Grundsätzlich muss jeder Steuerpflichtige, der positive Einkünfte erzielt, Einkommensteuer abführen. Der Steuersatz richtet sich dabei in der Regel nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den verschiedenen Einkunftsarten und wie für die jeweilige Einkunftsart gemäß dem EStG das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird.
  • Europäisches und Internationales Steuerrecht (2 SWS/SS): Das Internationale Steuerrecht befasst sich mit der Problematik grenzüberschreitender Sachverhalte. Interessant sind dabei insbesondere Konstellationen, die ohne gesetzliche Regelungen zu einer doppelten Besteuerung oder zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören sowohl nationale Normen als auch völkerrechtliche Verträge sowie das Unionsrecht.
  • Umsatzsteuerrecht (2 SWS/WS): Im Volksmund ist die Umsatzsteuer besser als Mehrwertsteuer bekannt. Die Umsatzsteuer ist so konzipiert, dass durch sie letztlich nur die Endverbraucher, nicht aber die leistenden Unternehmer belastet werden. Die Vorlesung behandelt u.a. durch welche Mechanismen dies erreicht wird, welche Umsätze überhaupt steuerbar sind, in welchen Bereichen Steuerbefreiungen existieren, für welche Umsätze eine Steuerermäßigung auf 7% gewährt wird und wie die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zu behandeln ist.

2. Wahlfächer

  • Körperschaftsteuerrecht (1 SWS/SS): Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen besteuert. Der Steuersatz liegt bei 15 % des zu versteuernden Einkommens. Schwerpunkt der Vorlesung ist es anhand des Gesetzes – wie im Einkommensteuerrecht – das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Besondere Bedeutung kommt dabei etwa dem Umgang mit Eigen- und Fremdkapital, der Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften oder auch der Behandlung von Verlustvorträgen zu.
  •  Gewerbesteuerrecht (1 SWS/SS): Der Gewerbesteuer unterliegt der um Kürzungen verminderte und um Hinzurechnungen erhöhte Gewinn des Gewerbebetriebes. Anknüpfungspunkt ist nicht ein Betriebsinhaber, sondern der Gewerbebetrieb selbst; auf die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers kommt es nicht an. In ihrer Ausgestaltung orientiert sich die Gewerbesteuer dabei stark an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Aufgrund der Höhe ihres Aufkommens und da ihr Aufkommen eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden ist, stellt sie eine der wirtschaftlich bedeutendsten Steuern dar.
  • Steuerliches Verfahrensrecht (2 SWS/WS): Die Vorlesung umfasst schwerpunktmäßig das besondere Verwaltungsrecht für Steuern, die Abgabenordnung. Sie regelt die Abläufe bei der Durchführung der Besteuerung, das Verfahren für die Festsetzung und Erhebung von Steuern sowie die Vollstreckung des Steueranspruchs.
  • Steuerliche Gewinnermittlung (2 SWS/SS): Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln. Bei kleinen Unternehmen kann es ausreichen, bloß den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu berechnen. Größere Unternehmen sind hingegen dazu verpflichtet, Bücher zu führen und Bilanzen über ihre Vermögenswerte aufzustellen. Die Vorlesung beschäftigt sich insbesondere mit den besonderen Bilanzierungsregeln sowie den Unterschieden der Bilanzen im Handelsrecht und im Steuerrecht.
  • Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht (1 SWS/SS): Im Umwandlungssteuerrecht werden die steuerlichen Folgen von Fusionierungen, Umstrukturierungen und bloßen Formwechseln innerhalb verschiedener Unternehmen behandelt. Die Notwendigkeit des Umwandlungssteuerrechts ergibt sich daraus, dass oftmals bei Unternehmensumstrukturierungen Gewinne freigesetzt werden, die der Besteuerung unterworfen werden, um eine lückenlose Besteuerung zu gewährleisten.
  • Methodenlehre im Steuerrecht (2 SWS/SS): Auch am Beispiel steuerrechtlicher Normen lassen sich Klassiker der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre sehr gut verdeutlichen. Die Auslegung unbestimmter Tatbestandsmerkmale, die Untersuchung systematischer Zusammenhänge sowie Fragen der Rechtsfortbildung gehören dazu. Die Vorlesung Methodenlehre im Steuerrecht schlägt damit die Brücke zu den allgemeinen rechtswissenschaftlichen Grundlagen. Die Veranstaltung wird im WS 2022/23 aus Kapazitätsgründen nicht angeboten.
  • Besteuerung von Personengesellschaften (1 SWS/SS): Bei der Besteuerung von Personengesellschaften sind eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Diese werden im Rahmen der Vorlesung anhand von Fällen vertieft betrachtet. Kernpunkte der Vorlesung sind das Merkmal der Mitunternehmerschaft, Sonderbetriebsvermögen und Fragen der Einkünftequalifikation. Schwerpunkt ist dabei das Ertragssteuerrecht, wobei auch Bezüge zum Verfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht und insbesondere zum internationalen Steuerrecht hergestellt werden.

Die Vorlesungen und Seminare des Schwerpunktbereichs Deutsches und Internationales Steuerrecht werden von den hauptamtlichen Professoren des Fachbereichs Prof. Dr. Steffen Lampert und Prof. Dr. Johanna Wolff verantwortet. Sie werden von erfahrenen Experten aus der beruflichen Praxis unterstützt. Dazu gehören Hon.-Prof. Dr. Jutta Förster, Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, Hon.-Prof. Dr. Jens Schönfeld, Rechtsanwalt bei der Sozietät Flick Gocke Schaumburg, sowie Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts und wissenschaftlich ausgewiesene Vertreter aus der Rechts- und Steuerberatung.

Weitere Informationen zum Schwerpunkt 6 finden Sie unter www.lampert.jura.uni-osnabrueck.de/startseite.html