Main content
Top content
Seminarangebote Sommersemester 2024
Top content
Öffentliches Recht
Seminar zum Thema "Aktuelles Europarecht", Prof. Dr. Thomas Groß
Seminar zum Thema "Rechtsfragen der Digitalisierung", Priv.-Doz. Dr. Christian Geminn (SP 4)
Seminar im Steuerrecht, Prof. Dr. Steffen Lampert (SP 6)
Strafrecht
Seminar zum Thema "Urkunden- und Betrugsstrafrecht", Prof. Dr. Ralf Krack (SP 7)
Seminar zum Thema "Heute noch (ehrlicher) Unternehmer – und morgen im Knast? – Aktuelle (praktische) Fragen des Wirtschaftsstrafrechts", Prof. Dr. Roland Schmitz (SP 7)
Zivilrecht
Seminar im "römischen Recht", Hon.Prof. Dr. Christian Reiter (SP 1)
Seminar zum Thema "Recht herausgefordert - KI und Digitalisierung im Privatrecht", Prof. Dr. Markus Lieberknecht (SP 4)
Seminar zum Thema "Internationales Privatrecht und Digitalisierung", Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. Eur. (SP 1 u. 4)
Seminar zum Thema "GmbH-Recht", Prof. Dr. Lars Leuschner (SP 2)
Seminar zum "Recht des Geistigen Eigentums", Prof. Dr. Mary-Rose McGuire (SP 3)
Seminar zum Thema "Aktuelle Rechtsfragen der Plattformökonomie", Prof. Dr. Christoph Busch (SP 4)
Seminar zum Thema "Hochschullehrer unterm Hakenkreuz - die Berliner Tagung "Das Judentum und die Rechtswissenschaft"", PD Dr. Christoph Sorge (SP 1)
Öffentliches Recht
Seminar zum Thema "Aktuelles Europarecht", Prof. Dr. Thomas Groß
Themenübersicht:
1. Die Vorschläge zur Änderung der Verträge
2. Der Beitritt der Ukraine
3. Verfassungsrechtliche Probleme einer EU-Armee
4. Die Begrenzung der CO2-Emissionen von Pkw nach der VO 2019/631
5. Die Richtlinie 2010/31 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
6. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur KOM(2022) 304
7. Die Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
8. Die Durchsetzung von Beschränkungen nach Art. 14 DSA (VO 2022/2065)
9. Die Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43 und ihre Umsetzung in Deutschland
10. Das Transparenzregister der EU gem. der interinstitutionellen Vereinbarung von 2021
Im Sommersemester 2024 bietet Herr Prof. Groß ein Blockseminar zu aktuellen Fragen des Europarechts an, das voraussichtlich am 4./5. Juli 2024 stattfinden wird.
Die Vorbesprechung findet am Mittwoch, den 31.1.2024 um 12 Uhr c.t. im Raum 44/208 statt. Interessierte können den Anmeldebogen, der über Stud.IP oder auf der Homepage von Herr Prof. Groß zur Verfügung steht, ausfüllen und bis zum 30.1.2024 per E-Mail an Frau Marja Villmer senden. Für organisatorische Fragen können Sie sich an meinen Mitarbeiter Herrn Johannes Steiling wenden. Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung.
Seminar zum Thema "Rechtsfragen der Digitalisierung", Priv.-Doz. Dr. Christian Geminn (SP 4)
Themenübersicht:
1. Die nachrichtendienstliche Telekommunikationsüberwachung - Status quo ein Jahrzehnt nach den Snowden-Enthüllungen
2. Ein (Grund-)Recht auf Internet?
3. Die Überwachung von Arbeitnehmenden bei der Nutzung digitaler Endgeräte - Zulässigkeit und Grenzen
4. Brauchen wir "digitale" Grundrechte im Grundgesetz?
5. Das Trainieren von Algorithmen – Eine Gefahr für Persönlichkeitsrechte und andere Schutzrechte?
6. Wählen via Internet? – (Verfassungs)rechtliche Rahmenbedingungen bei Wahlen in Deutschland und zum Europäischen Parlament
7. Das "Recht auf Vergessenwerden" - Eine Gefahr für die Demokratie?
8. Effektive Rechtsdurchsetzung im Datenschutz - Die Causa Irland
9. Übermittlung personenbezogener Daten in die USA - Alle Probleme gelöst?
10. Möglichkeiten und Grenzen des "Cyberwar"
11. Regulierung des Webtracking - Cookiebanner und kein Ende?
12. Zulässigkeit und Grenzen der Nutzung von KI und Big Data durch die Polizei
13. Das "virtuelle Hausrecht" von Social-Media-Anbietern - Enge Grenzen der Meinungsfreiheit im "virtuellen" Raum?
14. Lootboxen in Videospielen als Glücksspiel?
15. Videospiele und Jugendschutz - Paradigmenwechsel vom "grünem Blut" zu Cybergrooming?
Das Seminar soll Ende Juni als Blockveranstaltung durchgeführt werden. Zudem sind zwei Termine zur inhaltlichen Einführung schon früher im Semester geplant (Dauer jeweils 2 SWS). Interessenten werden gebeten, jeweils ein Thema sowie einen Zweit- und Drittwunsch auszuwählen.
Eine Vorbesprechung findet am 6. Februar (Dienstag) um 15 Uhr in der Otto-Bachof-Bibliothek statt (Dauer ca. 60 Minuten). Dabei werden die zur Verfügung stehenden Themen kurz vorgestellt und es wird Gelegenheit für Rückfragen gegeben. Zudem werden die Termine zur inhaltlichen Einführung abgestimmt.
Bitte melden Sie sich per E-Mail innerhalb einer Woche nach der Vorbesprechung per E-Mail an c.geminn@uni-kassel.de unter Angabe von Erst-, Zweit- und Drittwunsch an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben Ihrem Namen auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Rückfragen via E-Mail sind jederzeit willkommen. Die Themenvergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Der Umfang der Seminararbeiten soll 20-25 Seiten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) betragen. Die zentralen Thesen und Ergebnisse der Untersuchungen werden in der Blockveranstaltung in Form von mündlichen Vorträgen (ca. 15-20 Min.) präsentiert und verteidigt.
Seminar im Steuerrecht, Prof. Dr. Steffen Lampert (SP 6)
Themenübersicht:
a) Einkommensteuerrecht
1. Die Zurechnung von Einkünften im Einkommensteuerrecht.
2. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung sog. gemischter Aufwendungen.
3. Die Berücksichtigung von sog. Drittaufwand im Einkommensteuerrecht.
4. Die Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht.
5. Die einkommensteuerliche Behandlung von Stipendien.
6. Erscheinungsformen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung.
7. Beschränkungen des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs im Einkommensteuerrecht – Systematische Bestandsaufnahme und kritische Würdigung.
8. Die vermögensverwaltende Personengesellschaft im Einkommensteuerrecht.
b) Körperschaftsteuerrecht
9. Methoden der Milderung der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften.
10. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften.
11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht.
c) Europäisches und internationales Steuerrecht
12. Ausländische Gesellschaften als Subjekte der Körperschaftsteuer.
13. Steuerliche Behandlung der Plattformökonomie.
14. Die Behandlung finaler Verluste einer ausländischen Betriebsstätte im deutschen, europäischen und internationalen Steuerrecht.
15. Der Betriebsstättenbegriff im nationalen Recht (§ 12 AO) und im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
(Art. 5 OECD-MA).
16. Die Besteuerung grenzüberschreitender Sondervergütungen nach nationalem Recht und nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen.
17. Prinzipien der Anwendung und der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.
d) (Steuer-)Verfassungsrecht
18. Verfassungsrechtsfragen der Ertragsbesteuerung von Familien.
19. Finanzierung der Pandemiekosten: Vermögensabgabe, Vermögensteuer & Co.
20. Grundfreibetrag & Sonderausgaben: Berücksichtigung existenzsichernder Aufwendun-gen (ggf. unter Einbeziehung eines „Grundeinkommens“)
21. Voraussetzungen und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht
22. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht – kritische Erörterung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtspre-chung.
23. Verfassungsrechtsfragen der Inpflichtnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Auf-gaben im Steuerrecht – z.B.: Quellenbesteuerung von AirBNB & Co.
e) Allgemeines Steuerrecht und finanzgerichtliches Verfahren
24. Die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten – Bedeutung, Bekanntgabeformen, Bekanntgabezeitpunkt, Fehlerfolgen.
25. Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners im Steuerrecht – Form der Inanspruchnahme, Umfang, Akzessorietät und Subsidiarität der Haftung sowie Mehrheit von Haftungsschuldnern.
26. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht – Funktion – Entstehungsgeschichte – rechtliche Grundlagen – Kritik
27. Der Korrekturdualismus – Vorbild für das Allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht?
Nähere Informationen zu Themen erteilt Prof. Lampert gerne.
Eigene Themenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht – auch z.B. aus dem kommunalen Abgabenrecht.
Hinweis: Erwerb des Seminarscheins durch Teilnahme am „Eucotax Wintercourse“. Der „Eucotax Wintercourse“ ist es ein jährliches rechtsvergleichendes Seminar mit Beteiligung von 11 weiteren ausländischen Universitäten, das mit einer einwöchigen Präsenzphase im April jeden Jahres – das nächste Mal 2025 – endet. Wünschen Sie nähere Informationen, melden Sie sich gerne bei Prof. Dr. Lampert, der eine Teilnahme aus persönlicher Erfahrung nur nachdrücklich empfehlen kann.
Interessentinnen und Interessenten können sich ab sofort am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht unter ls-lampert@uos.de anmelden.
Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein Ersatzthema an. Die Seminarteilnehmer/innen treffen sich zu einer ersten Vorbesprechung am 13.3.2024 um 9.30 Uhr im Seminarraum des Instituts (Raum 20/E04). Wenn ein vorzeitiger Bearbeitungsbeginn gewünscht wird, ist dies nach Absprache möglich.
Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Seminararbeiten sind schriftlich anzufertigen. Der Umfang sollte regelmäßig nicht mehr als 20 Seiten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) erreichen. Die zentralen Thesen und Ergebnisse der Untersuchung sind im Rahmen eines mündlichen Vortrags zu präsentieren und zu verteidigen. Für den Vortrag stehen (max.) 15 Minuten zur Verfügung. Der Einsatz von PowerPoint oder anderer Medien ist zulässig, Posterpräsentationen sind ausdrücklich erwünscht. Seminare werden in Absprache mit den Teilnehmern vorauss. als Blockveranstaltung durchgeführt. Die schriftliche Ausarbeitung der Seminararbeiten ist eine Woche vor dem mündlichen Vortrag am Institut einzureichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Strafrecht
Seminar zum Thema "Urkunden- und Betrugsstrafrecht", Prof. Dr. Ralf Krack (SP 7)
Themenübersicht: (ausgebucht - alle Themen sind bereits vergeben)
1. Das frugale Mahl – Betrug durch die Behauptung wahrer Tatsachen?
2. Geschäftstüchtigkeit oder Betrug? – Betrugsstrafbarkeit durch AGG-Hopping
3. Vom Teufel besessen – Der Schutz leichtgläubiger Betrugsopfer
4. Planst Du noch oder betrügst Du schon? – Der Versuchsbeginn beim Betrug
5. "Monstrum" oder berechtigte Urkundsform? – Der Streit um die Gesamturkunde
6. "Wie der Zufall so spielt" – Können Zufallsurkunden als Urkunden anerkannt werden?
7. Urkunde oder allenfalls deren Abbild? – Fotokopien als Urkunden
8. Nur gemeinsam stark – Die Rechtsfigur der Zusammengesetzten Urkunde
Hinweise:
Das Seminar soll wahrscheinlich am 26. und 27. Juni 2024 als zweitägige Blockveranstaltung durchgeführt werden. Zudem sind zwei einführende Termine schon früher im Semester geplant. Interessenten werden gebeten, ab sofort ihren Themenwunsch per E-Mail unter ls-krack@uni-osnabrueck.de unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl (des Sommersemesters) anzumelden. Die Teilnahme ist ab dem 4. Fachsemester möglich.
Die Vorbesprechung findet als Videokonferenz am 7. Februar 2024, um 19.00 Uhr (Dauer ca. 45-60 min) statt.
Seminar zum Thema "Heute noch (ehrlicher) Unternehmer – und morgen im Knast? – Aktuelle (praktische) Fragen des Wirtschaftsstrafrechts", Prof. Dr. Roland Schmitz (SP 7)
Themenübersicht:
1. Geschäftsherrenhaftung und mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in unternehmerischen Organisationsstrukturen: Sinnvolle Ergänzung oder systemwidrige Durchbrechung des Eigenverantwortungsprinzips?
2. Aus Anlass der Cum-Ex-Geschäfte: Welche Auswirkungen hat ein präventiv eingeholtes Gefälligkeitsgutachten auf die Strafbarkeit des Beratenen und des Beraters? Lässt sich sinnvoll bestimmen, wann ein Gefälligkeitsgutachten vorliegt?
3. Kommen Wirtschaftsstraftäter als Kriminelle Vereinigung i.S.d. § 129 StGB in Betracht? Wenn ja: unter welchen Umständen?
4. Missbrauch einer fremden Bankkarte beim kontaktlosen Zahlen: Betrug oder Computerbetrug (oder beides)?
5. Bedeutet das vom BVerfG aufgestellte Erfordernis der Bezifferung des Vermögensschadens das Ende des personalen Vermögens- bzw. Schadensbegriffs?
6. Was alles sind „subventionserhebliche Tatsachen“ i.S.d. § 264 Abs. 9?
7. Zahlung „überhöhter“ Betriebsratsvergütungen als Untreue des zuständigen Vorstandsmitglieds gegenüber dem Unternehmen?
8. Einrichtung einer „Schwarzen Kasse“ innerhalb eines Unternehmens zwecks Zahlung von „Schmiergeldern“ zur Gewinnung von Aufträgen – Untreue gegenüber dem Unternehmen?
9. Kann die Ausreichung eines Darlehens auch dann Untreue sein, wenn der Kredit ordnungsgemäß bedient wird?
10. Der „Finanzagent“: Bloßes Empfangen von Geld auf seinem Bankkonto oder die Zulassung des Zugriffs auf sein Konto zur Abwicklung fremder Geldflüsse als strafbare (Fremd-)Geldwäsche i.S.d. § 261 StGB?
11. Die Veranstaltung von grenzüberschreitenden Online-Glückspielen im Ausland – strafbar nach § 284 StGB?
12. Was versteht man unter einer sog. Firmenbestattung? Wer kann sich dabei wie strafbar machen?
13. Was ist „Insiderhandel“, wer macht sich strafbar?
Das Seminar ist als Blockveranstaltung am Ende der Vorlesungszeit geplant und findet in Kooperation mit WisteV e.V (Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung – wistev.de) statt, vertreten durch Vors. Richterin am Landgericht Lübeck Dr. Sohre Tschakert. Für die Verfasser/innen der beiden besten Seminararbeiten besteht die Möglichkeit, die Seminararbeit als Aufsatz in der WiJ – Online-Journal von WisteV – zu veröffentlichen!
Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu der Veranstaltung an. Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an instwsr@uni-osnabrueck.de richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und dem gewünschten Thema auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Das Seminar ist auf maximal 13 Teilnehmer/innen beschränkt.
Am 19.2.2024 findet um 14.00 h eine Vorbesprechung zum Seminar statt (Raum 22/203 – Institutsbibliothek), in der Hinweise zur Anfertigung einer Seminararbeit gegeben und Fragen zu den Themen beantwortet werden.
Zivilrecht
Seminar im "römischen Recht", Hon.Prof. Dr. Christian Reiter (SP 1)
Themenübersicht:
Auswahl (weitere Themen in stud.ip):
1. Die Bedeutung der römischen Religion für die Entwicklung des römischen Rechts
2. Griechische Einflüsse auf das römische Recht
3. Die Bedeutung des Gesetzesrechts in der römischen Rechtsordnung
4. Der Gedanke des Naturrechts (ius naturale) im römischen Recht
5. Der Sklave als Mensch und als Sache
6. Entstehungsweise und Aufbau der Digesten, insbesondere: Die Massentheorie nach Bluhme
7. Die Rechtsstellung der Frau im römischen Privatrecht
8. Der Irrtum bei Konsensualverträgen
9. Der Rechtsmissbrauch
10. Die Idee sozialer Schutzrechte abhängig Beschäftigter – Elemente eines römischen "Arbeitsrechts"?
11. Die Tragung der Lohngefahr beim Werkvertrag
12. Der Eigentumsvorbehalt
13. Die Mehrfachverpfändung derselben Sache im römischen Recht
14. Eigentumserwerb durch Verarbeitung
15. Die Testamentsauslegung
16. Römischrechtliche Elemente im Erbrecht des BGB
17. Grenzen der Testierfreiheit
18. Parteivertreter und Anwälte im römischen Zivilprozess
19. Die Streiteinsetzung (litis contestatio) und ihre Wirkungen
20. Der Grundsatz der Geldverurteilung (condemnatio pecuniaria)
21. Konkrete Rechtsfälle aus den Digesten
Das Seminar findet als Blockseminar gegen Ende des Sommersemesters statt. Nach Ende des laufenden Wintersemesters werden in einem Vorgespräch der genaue Termin des Seminars und weitere Einzelheiten mit den Teilnehmern besprochen und festgelegt.
Die o.a. Themenliste versteht sich als Vorschlag; gerne können Themen abgewandelt oder auch gänzlich neue eingebracht werden. Weitere ausführliche Informationen, insbesondere zu den Rechtsfällen aus den Digesten incl. der Texte, in stud.ip.
Anmeldungen und – jederzeit willkommene – Rückfragen zu einzelnen Themen bitte an:
christian.p.reiter@gmail.com
Seminar zum Thema "Recht herausgefordert - KI und Digitalisierung im Privatrecht", Prof. Dr. Markus Lieberknecht (SP 4)
Themenübersicht:
1. Der Vertragsschluss unter Einsatz von KI-Systemen
2. Auslegung von unter Einsatz von KI-Systemen geschlossenen Verträgen
3. Vertragsauslegung mithilfe von KI?
4. Willensmängel bei Vertragsschluss unter Einsatz von KI-Systemen
5. Anwendung des Stellvertretungsrechts auf KI-Systeme?
6. AGB-Inhaltskontrolle beim Vertragsschluss durch KI-Systeme
7. Beseitigt KI die Schutzbedürftigkeit des anderen Teils im AGB-Recht?
8. (Lernender) Code als Bestandteil von Verträgen (insb. Gesellschaftsverträgen)
9. Rechtliche Analyse der “Orakel” in smart contracts
10. Haftung für den Einsatz von Deep Fakes
11. Anwendbares Recht und Zuständigkeit bei Haftungsansprüchen wegen Deep Fakes
12. Deliktische Haftung bei Verwendung von KI-Systemen
13. Verwendung von KI bei Leitungsentscheidungen des Vorstands
14. Verwendung von KI in der Ziviljustiz
15. Entscheidung von Zivilverfahren durch KI?
Es handelt sich um ein gemeinsames Seminar mit Studierenden der Universität Fribourg (Schweiz) unter Betreuung von Dr. Mark Drenhaus.
Das Seminar findet als Blockseminar am 4. und 5. Juli 2024 in Heidelberg statt. Die Fahrt- und Übernachtungskosten sollen nach Möglichkeit bezuschusst werden.
Anmeldungen mit Themenpräferenz richten Sie bitte unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Semesterzahl (des Sommersemesters) an Herrn Lieberknecht.
Derzeit übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze bzw. Themen. Ihre Anmeldung kann gerne auf einer Nachrückerliste vermerkt werden.
Seminar zum Thema "Internationales Privatrecht und Digitalisierung", Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. Eur. (SP 1 u. 4)
Die folgenden Themenvorschläge dienen der Veranschaulichung der Ausrichtung des Seminars. Gerne können Sie auch selbst ein Thema aus dem Bereich Internationales Privatrecht und Digitalisierung vorschlagen, welches wir dann in Absprache gemeinsam festlegen.
I. Grundlagen aus Sicht des Internationalen Privatrechts
1. Einseitige Kollisionsnormen im Internationalen Privatrecht: Ein Überblick zu erfassten Sachbereichen, Regelungszweck und Prüfung der Möglichkeit allseitiger Alternativen
2. Von einseitigen zu allseitigen Kollisionsnormen: die historische Entwicklung im deutschen IPR
3. Die Entwicklung des Marktortprinzips im internationalen Wirtschaftsrecht – vom internationalen Kartellrecht zum allgemeinen Prinzip?
4. Marktortprinzip und Auswirkungsprinzip – unterschiedliche Begriffe mit identischem Inhalt?
5. Spürbarkeit, Interessenabwägung und andere Begrenzungen des Marktortprinzips im internationalen Wirtschaftsrecht
6. Innerer und äußerer Entscheidungseinklang als Teil der international-privatrechtlichen Gerechtigkeit
II. Grundlagen aus Sicht des Rechts der Digitalisierung
7. Die privatrechtliche Durchsetzung von DSGVO und DMA im Vergleich – Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Perspektiven
8. Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO in der aktuellen Rechtsprechung des EuGH – Verschuldenserfordernis (Rs. C-667/21), Begriff des immateriellen Schadens (Rs. C-340/21), Bagatellgrenze (Rs. C-456/22)
9. Wettbewerbsrechtliche Verhaltenspflichten nach Art. 5 f. DMA – ein neuer Ansatz im Wettbewerbsrecht oder lediglich ein Aufgreifen bisheriger Entscheidungspraxis?
10. Kooperation zwischen mitgliedstaatlichen Gerichten und der Kommission nach Art. 15 VO 1/2003 sowie Art. 39 DMA – der amicus curiae als Teil des Wettbewerbsrechts (?)
11. Zugangsansprüche nach Art. 4 Data Act – Überblick und Funktionen
III. Schnittstellen zwischen IPR und Digitalisierung
12. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Art. 3 DSGVO und Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, 2 DMA
13. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Art. 1 Abs. 3 Data Act und Art. 2 Abs. 1, Art. 3 lit. d), lit. e) DSA
14. Das anwendbare Recht bei Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO unter Berücksichtigung der Frage der Verjährung
15. Der Brussels Effect und adverse Effekte am Beispiel von Art. 3 DSGVO
16. Möglichkeiten der extraterritorialen Anwendung des Data Act nach Art. 1 Abs. 3 Data Act – besteht ein genuine link?
17. Die kollisionsrechtliche Beurteilung rechtswidriger Inhalte nach Art. 3 lit. h DSA
Das Seminar ist auf 14 teilnehmende Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs Ihrer Anmeldung. Eine Anmeldung ist ab sofort per E-Mail an ls-huebner@uni-osnabrueck.de möglich. Bitte geben Sie dabei Folgendes an: Name, Fachsemester, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse sowie drei nach Ihrer Präferenz gereihte Themenwünsche; gerne können Sie auch selbst einen der vorstehenden Ausrichtung entsprechenden Themenwunsch formulieren. Eine Vorbesprechung nebst Themenvergabe findet am 02.04., ab 14h s.t. in Raum 44/E07 statt. Dort werden auch weitere Einzelheiten erläutert. Am Ende des Sommersemesters findet das Seminar dann verblockt mit der Präsentation Ihrer jeweiligen Themen statt; die Präsentation soll ca. 20 Minuten dauern, im Anschluss folgt jeweils eine Diskussion.
Seminar zum Thema "GmbH-Recht", Prof. Dr. Lars Leuschner (SP 2)
Die Themenübersicht wird später bekannt gegeben.
Anmeldungen ausschließlich per E-Mail an an das Sekretariat.
Die Online-Vorbesprechung und Themenvergabe findet statt am 15.04.2024, 15:00 Uhr. Der Link wird den Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Anmeldung über das Sekretariat ist unerlässlich.
Seminar zum "Recht des Geistigen Eigentums", Prof. Dr. Mary-Rose McGuire (SP 3)
Themenübersicht:
I. Patentrecht
1. Die Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Sind Umfang und Verteilung der Kostenlast mit dem Zweck der Popularklage vereinbar? (Vgl. BGH 27.6.2023, GRUR 2023, 1675 – Anzeigemonitor)
2. Der Begriff des Erfinders im PatG: Möglichkeit und Grenzen der Anwendung auf KI (BPatG Beschluss vom 11.11.2021- 11 W(pat) 5/21; GRUR-RS 2021, 50844 ¬ KI kein Erfinder; GRUR- Prax 2022, 259)
3. Funktion, Umfang und Rechtfertigung des Vorbenutzungsrechts als Schranke des Patentrechts (BGH 20.6.2023, GRUR 2023 1184)
4. Begriff, Funktion des Neuheitsbegriff und Grenzen der Neuheitsschädlichkeit am Beispiel der Vorveröffentlichung im Rahmen einer Arbeitsgruppe (BGH, Urteil vom 18.1.2022 X ZR 14/20; BGH GRUR 2022, 546 ¬ CQI-Bericht, GRUR-Prax 2022, 286)
5. Parallelimport von Medizinprodukten: Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Erschöpfung nach Unionsrecht und nationalem Recht (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.11.2021 – 6 U 173/20, GRUR 2022, 388 – URGO)
6. Anti-(Anti)-Suit-Injunctions (OLG Düsseldorf GRUR 2022, 318 – Ausländisches Prozessführungsverbot)
7. Öffentliche Zugänglichkeit, Stand der Technik und Geschäftsgeheimnis (BGH GRUR-RS 2022, 15520 – Oberflächenbeschichtung)
8. Prüfung des Rechtsbestands des Verfügungspatents in einstweiligen Verfügungsverfahren (EuGH GRUR 2022, 811 – Phoenix Contact/HARTING Deutschland)
II. Marken- & Kennzeichenrecht
9. Voraussetzung für die Erlangung einer Farbmarke und ihre Zuordnung (BGH 29.7.2021, MarkenR 2021, 371 - Goldhase III)
10. Die Bestimmung der Kriterien der bildlichen, sprachlichen und klanglichen Ähnlichkeit für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr und ihr Verhältnis zueinander (EuG, Urteil vom 23.02.2022 – T-185/21, GRUR RS 2022, 2448 ¬ russisches Wortzeichen; GRUR Prax 2022, 253)
III. Urheberrecht
11. Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nachvergütung für die Nutzung von Urheberrechten (BGH 7.4.2022, GRUR 2022, 899 - Porsche 911)
12. Urheberrechtliche Zulässigkeit von Cheat-Software: Bearbeitung oder Verletzung? (BGH Vorlage vom 23.2.2023, MMR 2023, 355 - Action Replay)
Hinweise:
Im Sommersemester 2024 wird ein Seminar im Recht des Geistigen Eigentums (PatentR, MarkenR, UrhR) angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich (soweit noch nicht erfolgt) bis zum 14.04.2024 verbindlich im Sekretariat der Professur unter Angabe von 2 Themen aus der obenangegebenen Liste an. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Anmeldung und das Ihnen zugeteilte Thema.
Sie können sofort mit der Bearbeitung beginnen. Da die Seminararbeit auch der Übung für die Studienarbeit dient, wird empfohlen, sich an der Bearbeitungszeit von einem Monat zu orientieren. Abzugeben ist die Arbeit spätestens bis zum 30.05.2024 im Sekretariat der Professur.
Am Dienstag den 14.05.2024 findet eine Vorbesprechung für den Ablauf der Exkursion sowie zu den Details der mündlichen Präsentation der Arbeiten statt. Diese findet Anfang Juni als Blockveranstaltung in Osnabrück statt. Im Rahmen des Seminars sind eine Exkursion nach Karlsruhe und der Besuch einer Verhandlung beim Bundesgerichtshof geplant.
Für etwaige Rückfragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an Frau Alina Knaup.
Seminar zum Thema "Aktuelle Rechtsfragen der Plattformökonomie", Prof. Dr. Christoph Busch (SP 4)
Seit dem 17. Februar 2024 ist der Digital Services Act (DSA) vollumfassend auf Anbieter von digitalen Plattformen und anderen Online-Vermittlungsdiensten anwendbar. Gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA), der Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO) schafft der DSA einen neuen Rechtsrahmen für die Plattformökonomie in der Europäischen Union. Hinzu kommen weitere neue Regelungen, u.a. zu Fragen der Produkthaftung und Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen. Im Rahmen des Seminars werden wir die Neuregelungen näher untersuchen und ihre Auswirkungen auf den digitalen Binnenmarkt diskutieren. Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende aus dem Schwerpunktbereich „Digital Law“
Insbesondere folgende Themen kommen in Betracht:
1. Transparenz von AGB: Art. 14 DSA und Art. 3 P2B-VO im Vergleich
2. Notice-and-Action: Das Melde- und Abhilfe-Verfahren bei der Löschung von Inhalten auf Online-Plattformen (Art. 16, 17 DSA)
3. Recommender Systems: Transparenz algorithmischer Empfehlungssysteme (Art. 27, 38 DSA und Art. 5 P2B-VO)
4. Compliance by design: Verbraucherschutz durch Plattformgestaltung (Art. 31 DSA)
5. Digital Services Coordinator: Behördliche Plattformaufsicht im DSA (Art. 49 ff. DSA)
6. Apple Pay, Google Pay & Co.: Zahlungsdienste in der Plattformökonomie (Art. 5(7) DMA)
7. WhatsApp, Signal & Co.: Interoperabilität von Messenger-Diensten (Art. 7 DMA)
8. Dark Patterns: Regeln über manipulatives Plattformdesign im DSA und DMA (Art. 25 DSA, Art. 13(6) DMA)
9. Die Durchsetzung der P2B-VO (Art. 20 P2B-VO)
10. Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen: Die EU-Produktsicherheits-VO (EU) 2023/988
11. Produkthaftung von Online-Marktplätzen: Die Reform der EU- Produkthaftungsrichtlinie
12. Airbnb, Vrbo & Co.: Die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung von Unterkünften
13. Informationspflichten für Online-Marktplätze (§ 312l BGB)
Weitere Themenvorschläge sind willkommen!
Das Seminar wird als Blockveranstaltung am 20./21.06.2024 stattfinden. Bei Interesse senden Sie bitte bis 05.04.2024 eine E-Mai an ls-busch@uni-osnabrueck.de. Bitte geben Sie als Betreff "Seminar Plattformökonomie" an und fügen Sie ein aktuelles "Transcript of Records" bei. Geben Sie bitte auch drei Präferenzen für Ihr Seminarthema an. Eine Vorbesprechung findet am 09.04.2024 um 18:00 Uhr s.t. im European Legal Studies Institute (Raum 44/208) statt.
Seminar zum Thema "Hochschullehrer unterm Hakenkreuz - die Berliner Tagung "Das Judentum und die Rechtswissenschaft"", PD Dr. Christoph Sorge (SP 1)
Themenübersicht
1. Ansprache zur Tagung von Hans Frank, 1936.
2. Eröffnungsrede der Tagung von Carl Schmitt, 1936.
3. Johann von Leers, Die Kriminalität des Judentums, 1936.
4. Erich Jung, Positivismus, Freirechtsschule, neue Rechtsquellenlehre, 1936.
5. Otto Rilk, Judentum und Wettbewerb, 1936.
6. Wolfgang Siebert, BGB-System und völkische Ordnung, 1936.
7. Franz Schlegelberger: Abschied vom BGB. Vortrag, gehalten in der Universität zu Heidelberg am 25. Januar 1937.
8. Franz Wieacker, Der Stand der Rechtserneuerung auf dem Gebiete des bürgerlichen Recht, 1937.
9. Justus Wilhelm Hedemann, Das Volksgesetzbuch der Deutschen - ein Bericht, 1941.
10. Karl Larenz: Sittlichkeit und Recht, Untersuchungen zur Geschichte des deutschen Rechtsdenkens und zur Sittenlehre, 1943.
11. Hugo Sinzheimer, Jüdische Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft, 1938.
12. Franz Böhm, Geleitwort zu Sinzheimers "Jüdische Klassiker" in der Ausgabe von 1953.
Im Oktober 1936, gut ein Jahr nach Erlass der sog. Nürnberger Rassengesetze, fand in Berlin die Tagung "Das Judentum und die Rechtswissenschaft" statt. Hochschullehrer und Richter bekannten sich hier lautstark zum Antisemitismus und diffamierten andere Rechtsgelehrte mit jüdischer Herkunft, um den angeblich "jüdischen Geist" im deutschen Recht auszumerzen. Unter den Teilnehmern befanden sich prominente Juristen, allen voran der Veranstalter, Staatsrechtler und "Kronjurist des Dritten Reiches", Carl Schmitt (1888-1985), aber auch Hans Frank (1900-1946), Präsident der Akademie für Deutsches Recht, und Erich Jung (1866-1950), Marburger Professor für Privatrecht mit philosophischer Ausbildung. Die später veröffentlichten Vorträge sind dabei nicht nur Ausdruck antisemitischer Hetze oder Propaganda mit pseudowissenschaftlichem Anstrich. Vielmehr bilden sie zugleich biographische Dokumente für Opportunismus und Haltungsschwäche, für Politisierung und Amoralismus sowie für einen juristischen Jargon, mit dem die Geschichte des Rechts und seiner Gelehrten zu inhumanen Zwecken verfälscht, pervertiert und missbraucht wird.
Gegenstand des Seminars bilden zum einen ausgewählte Vorträge der Berliner Tagung. Zum anderen werden verwandte Schriften behandelt, insbesondere aus dem Umfeld der Akademie des Deutschen Rechts sowie Publikationen aus Fachzeitschriften, die den zunehmenden Antisemitismus in juristischen Kreisen vehement unterstützten. Daneben kommen Stimmen des Widerstands zur Sprache, etwa der nach Holland geflüchtete Rechtsgelehrte Hugo Sinzheimer (1875-1945) und Franz Böhm (1861-1915), Freiburger Wettbewerbsrechtler und Vordenker des Ordoliberalismus.
Die Teilnehmenden erhalten jeweils einen Beitrag aus der obigen Themenübersicht zur Bearbeitung. Unter einem frei zu wählenden Schwerpunkt, etwa der inhaltlichen Aussagen, des Lebensweges des Verfassers, der politischen Situation oder der Wirkung auf die weitere Rechtsentwicklung, soll der Beitrag von den Teilnehmenden aufbereitet, analysiert und eigenständig im Lichte des zeitgenössischen Kontextes bewertet werden.
Das Seminar wird als Blockseminar gegen Ende des Semesters veranstaltet und ist auf 10 Studierende begrenzt. Eine Anmeldung ist ab sofort per E-Mail an christoph.sorge@jura.uni-hannover.de möglich, wobei die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen über die Platzvergabe entscheidet ("first come, first serve"). Bitte geben Sie in der E-Mail folgende Daten an: Name, Fachsemester, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse.
Der Termin zur Vorbesprechung nebst Themenvergabe findet im Mai in KW 20/21 statt. Weitere Einzelheiten werden den Teilnehmenden per E-Mail mitgeteilt bzw. über die Seminarseite bei StudIP bekanntgegeben.