Fachbereich Rechtswissenschaften


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Informationen für Studieninteressierte zur FFA

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1. Was ist die FFA?
2. Was ist das Ziel der FFA?
3. In welchen Sprachen wird die FFA angeboten?
4. Wie lange dauert die Ausbildung?
5. Welche Inhalte werden vermittelt?
6. Welche Vorteile bringt die Teilnahme an der FFA?
7. Was ist das Besondere an der FFA in Osnabrück?
8. Wer kann teilnehmen und wie kann ich mich bewerben?
9. Was kostet die Teilnahme?

1. Was ist die FFA?

"FFA" ist die Abkürzung für Fremdsprachliche Fachausbildung.

Die FFA ist ein Studienangebot für Studierende des Studienganges Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, das seit dem Wintersemester 2007/2008 angeboten wird.

Hier finden Sie auch eine Videopräsentation, die Ihre Fragen beantwortet.

2. Was ist das Ziel?

Die Teilnehmer der FFA sollen vertiefte fachspezifische Kenntnisse in einer Fremdsprache sowie Grundkenntnisse der betreffenden Rechtsordnung erwerben und dadurch auf Auslandsaufenthalte und berufliche Tätigkeiten im Ausland bzw. mit Auslandsberührung vorbereitet werden.

Zum Nachweis dieser Kenntnisse wird nach erfolgreicher Teilnahme an der FFA ein mehrsprachiges Zertifikat erteilt.

3. In welchen Sprachen wird die FFA angeboten?

Die FFA wird in den Sprachen Englisch UK, Englisch USA, Französisch, Polnisch, Spanisch und Chinesisch angeboten. Jede Sprache wird ausschließlich durch qualifizierte Muttersprachler gelehrt.

4. Wie lange dauert die Ausbildung?

Das Ausbildungsprogramm dauert insgesamt zwei Studienjahre, d.h. vier Semester und startet jedes Jahr im Wintersemester.

5. Welche Inhalte werden vermittelt?

Im ersten Semester werden eine Allgemeine Sprachausbildung sowie ein Kurs Wirtschaftssprache angeboten. In den folgenden Semestern erfolgt zunächst eine Einführung in das Recht des betreffenden Staates. Hieran schließen sich Kurse im Staatsrecht, im Zivilrecht,  sowie verschiedene Aufbaukurse an. Diese können z.B. im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht und im Obligationenrecht sein.

Neben der reinen Sprachausbildung erfolgt somit eine Vermittlung wichtiger auslands­rechtlicher Kenntnisse.

Einen detaillierten Plan zum Studienverlauf der FFA finden Sie hier.

6. Welche Vorteile bringt die Teilnahme an der FFA?

Die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung führt dazu, dass in den meisten rechtswissenschaftlichen Berufen mittlerweile das „verhandlungssichere“ Beherrschen mindestens einer Fremdsprache vorausgesetzt wird. Die Schulausbildung reicht hierfür nicht aus, da insbesondere keine fachspezifischen Begriffe oder Inhalte gelehrt werden. Darüber hinaus gehen auch beste Schulkenntnisse ohne Auffrischung und Vertiefung schnell verloren.

Die Teilnahme an der FFA bereitet die Teilnehmer somit optimal auf den späteren Einstieg in international arbeitende Kanzleien, Berufe in der Wirtschaft oder der Europäischen Union und auch auf Auslandsaufenthalte, z.B. an einer der zahlreichen Erasmus-Partneruniversitäten, vor.

Die FFA erleichtert darüber hinaus das Verständnis und Anwendung ausländischen Rechts und ermöglicht einen interessanten als auch wertvollen Blick "über den Tellerrand" der deutschen Rechtsordnung.

Weiterhin befreit das Bestehen des ersten Ausbildungsjahres der FFA von der Notwendigkeit zur Erbringung einer weiteren fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses (§ 4 I Nr.1d NJAG). Außerdem wird bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch (§ 18 NJAG), nach erfolgreichem Abschluss der FFA, ein Semester gutgeschrieben (§ 17 Nr. 4 NJAVO).

7. Was ist das Besondere an der FFA in Osnabrück?

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück genießt wegen ihrer Schwerpunkte im Europäischen und Internationalen Recht und im Wirtschaftsrecht über die Grenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Die FFA ist eine hervorragende Ergänzung zu dem vorhandenen Studienangebot dar und ist eng mit der Ausbildung in den Schwerpunkten verknüpft: in jedem Schwerpunkt kann ein Kurs der FFA für die insgesamt erforderlichen 16 SWS der Schwerpunktausbildung angerechnet werden. Genauere Infos entnehmen Sie bitte dem Schwerpunkttableau.

8. Wer kann teilnehmen und wie kann ich mich bewerben?

Jeder Bewerber kann sich zusätzlich zur Bewerbung um Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften (Staatsexamen/Diplom und Bachelor) an der Universität Osnabrück auch um die Zulassung zur Teilnahme an der FFA bewerben.

Studierende, die bereits an der Universität Osnabrück für den Studiengang Rechtswissenschaften immatrikuliert sind, können sich ebenfalls über die FFA-Koordination (zum Beispiel im 3. Semester) bewerben.

Die Zulassung erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Zulassungskriterien für das Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück. Zusätzlich müssen gewisse Sprachkenntnisse in der jeweiligen Sprache nachgewiesen werden.

Weitere Informationen und Details finden Sie unter Bewerbung und Zulassung.

9. Was kostet die Teilnahme?

Für die Sprachkurse des Sprachenzentrums im ersten Semester wird eine einmalige Kursgebühr i.H.v. 40 € erhoben (außer Englisch mit 20 €).

Nähere Informationen zum Einzug der Gebühren erfahren Sie während des Kurses oder in der Entgeltordnung des Sprachenzentrums.

Abgesehen vom Sprachkurs ist die Teilnahme an der FFA kostenfrei!